Ich war Staatsanwalt in Chorramabad; dort gab es zwei Brüder, beide waren sehr reiche Kaufleute. Einer der beiden starb und hinterließ eine Witwe und fünf Kinder (vier Töchter und einen Sohn). Der andere Bruder verheiratete die zwei jüngeren Töchter an seine Söhne und nahm die Witwe zur Frau. Es blieben also zwei Töchter und ein minderjähriger Sohn, die ohne Schutz waren.
Jedes Mal, wenn ich auf einen neuen Posten versetzt wurde, kümmerte ich mich zuallererst um die Angelegenheiten von Minderjährigen. Dabei bin ich auf die bewusste Akte gestoßen. Ich bemerkte, dass die vorhergehenden Staatsanwälte auch Einsicht in diese Akte verlangt, sie dann aber nicht weiter bearbeitet hatten. Ich habe die Akte erneut geöffnet und den Kaufmann vorgeladen, der im Übrigen über sehr viel Einfluss verfügte. Er kam zu mir und umwarb mich mit Schmeicheleien wie: „Ich bin Ihr demütiger Diener, Ihr aufrichtiger und ergebener Freund, usw.“ Mit einem Wort, er gab sich sehr herzlich und freundschaftlich, und sagte dann: „Euer Ehren, es ist eigentlich nicht der Mühe wert, in diese Sache Zeit zu investieren; an der Vormundschaft gibt es nichts auszusetzen.“ Ich antwortete: „Seit zwölf Jahren haben Sie es versäumt, die Vermögensverhältnisse dieser minderjährigen Kinder, die Ihre Mündel sind, offen zu legen.“, sagte ich zu ihm. „Aber es ist nicht nötig“, versicherte er mir, „eine solche Aufstellung vorzunehmen, da die Frau meines Bruders jetzt meine Frau ist, und zwei seiner Töchter meine Schwiegertöchter sind – und was die restlichen Kinder angeht, so sind diese wie meine eigenen. Aber sei’s drum, ich werde Ihren Anweisungen Folge leisten und Ihnen morgen die Aufstellung bringen.“ Am nächsten Tag erschien er in meinem Büro mit einem beachtlichen Bündel Geldscheine. „Was soll das?“ fragte ich ihn. Er senkte den Kopf und sagte zu mir: „Euer Ehren, das ist nur ein wertloses Geschenk, und es ist doch niemand hier außer Ihnen und mir.“ – „Sie täuschen sich“, antwortete ich ihm, „es gibt hier noch jemanden – und das ist Gott.“ In diesem Moment begriff ich, warum diese Akte so lange unbearbeitet geblieben war.
Was den Händler anbetrifft, so ließ er bis zuletzt nichts unversucht – ich erhielt sogar ein Empfehlungsschreiben aus dem Ministerium –, aber ich ließ mich nicht beirren und bestand darauf, dass er die Vermögensverhältnisse der beiden minderjährigen Kinder offen lege. Schließlich setzte ich ihn davon in Kenntnis, dass er die Abrechnungen binnen 24 Stunden beibringen müsse, andernfalls würde ich ihn verhaften lassen. Als er begriff, dass er ausgespielt hatte, bat er darum, dass man ihm einige unparteiische Angestellte schicken möge, die seine Konten prüfen sollten. Ich sandte vier vertrauenswürdige Männer zu ihm – sie brauchten einen ganzen Monat, um die Vermögensverhältnisse zu sichten. Nur ein kleiner Teil des gesamten Vermögens, das er sich durch das Erbe der Waisen erschlichen hatte, konnte überhaupt berechnet werden – und selbst dieser belief sich auf eine astronomische Summe. Ich habe ihm sofort die Vormundschaft entzogen und den Minderjährigen ihr Eigentum zurückgegeben. Gott allein weiß, wie viel er vom Vermögen dieser Waisenkinder bereits durchgebracht hatte.
Meiner Meinung nach begeht ein Verantwortlicher, der Bestechungsgelder annimmt und eine Ermittlung nicht weiter verfolgt, eine größere Sünde als der, der den Bestechungsversuch unternimmt. (Worte der Wahrheit)
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In Kerman gab es zwei große, sehr einflussreiche Familien, die Familien D. und Z. Zu der Zeit, als ich dort Präsident des Amtsgerichts dieser Provinz war, erfuhr ich, dass die Familie D. für einen Brandanschlag verantwortlich war, der den Obstgarten der Familie Z. verwüstet hatte. Es wurde Anzeige erstattet. Der verantwortliche Untersuchungsrichter war mit einer Summe von 24 000 Touman bestochen worden, damit er zu Gunsten der Familie D. urteilte. Unter dem Vorwand eines ‚Mangels an Beweisen’ erließ er daraufhin eine richterliche Verfügung, dass das Verfahren eingestellt werde. Familie Z. legte Berufung ein, und die Akte landete auf meinem Tisch. Nachdem ich sie befragt hatte, kam ich zu der Ansicht, dass die Beweise ganz eindeutig dafür sprachen, dass sie im Recht waren; also gab ich Anweisung, die Entscheidung des Untersuchungsrichters aufzuheben und die Akte wieder zu öffnen.
Am Prozesstag hatten sich so viele Leute beider Gruppen im Gerichtssaal eingefunden, dass meine Stellvertretenden Richter den Fall, weil sie es mit der Angst zu tun bekamen, nicht übernehmen wollten. So entschied ich mich, selbst den Prozess zu führen. Da es nicht günstig erschien, an diesem Tag ein Urteil zu fällen, verkündete ich, dass ich die Entscheidung des Gerichts am darauf folgenden Tag bekannt geben würde.
Am selben Abend kam ein Mann namens Hadj ‚Sch.’ zu mir, der sowohl ein Derwisch als auch ein religiöser Lobredner war, und sagte: „Die Familie D. hat mich geschickt, um Ihnen auszurichten, dass sie die Summe von 24 000 Touman, die sie dem Untersuchungsrichter gegeben hätten, verdoppeln würde, wenn Euer Ehren die ursprüngliche Entscheidung bestätigt. Man hat mich auch beauftragt, Sie zu warnen, falls Sie diesen Vorschlag ablehnen würden. Die Familie hat Beziehungen zu den obersten Rängen des Justizministeriums; aber auch hier vor Ort stehen ihr überaus wirkungsvolle Mittel zur Verfügung.“ Ich antwortete: „Teilen Sie ihnen mit, dass ich weder das Justizministerium noch Sie fürchte. Tun Sie, was Sie wollen. Ich aber werde mein Urteil, so wie ich es für richtig halte, bekannt geben.“ Als Hadj Sch. gegangen war, suchte mich ein Abgesandter der Familie Z. auf, um mir zu sagen: „Wir haben mitbekommen, was Sie der Familie D. geantwortet haben. Wir zahlen noch mehr, wenn Sie ein gerechtes Urteil erlassen.“ Auch ihn habe ich weggeschickt. Anschließend erfuhr ich, dass die Polizei ebenfalls Befürchtungen hatte und ohne mein Wissen Wachen aufgestellt hatte, die mein Haus die Nacht über beaufsichtigen sollten.
Am nächsten Morgen ging ich zu Gericht. Dort hatte sich eine riesige Menschenmenge eingefunden, die gekommen war, um die jeweilige Partei zu unterstützen. Ich gab mein Urteil bekannt, und hob damit die Entscheidung des Untersuchungsrichters auf, ohne dass irgendjemand etwas dagegen unternehmen konnte. Es blieb ihnen nur übrig, den Untersuchungsrichter in Misskredit zu bringen, indem sie [öffentlich] das Bestechungsgeld zurückforderten, das sie ihm zugesteckt hatten. Ich ließ ihn rufen und erteilte ihm eine Verwarnung. (Worte der Wahrheit)
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